Ziele

Gemäß § 2 der Satzung

 

Der Kreisfeuerwehrverband Zwickauer Land e.V.

  1. auf Kreisebene die Belange der Mitgliedsfeuerwehren und ihrer Mitglieder zu vertreten und zu gesetzlichen und anderen Regelungen, die den Aufgabenbereich der Feuerwehren betreffen, Stellung zu nehmen.
    Des Weiteren vertritt der Kreisfeuerwehrverband die Interessen seiner Mitglieder gegen jedermann.
  2. bewirkt die Förderung und Zusammenarbeit des Brand- und Katastrophenschutzes, die Hilfeleistungen, den Umweltschutz sowie den Krankentransport und Rettungsdienst.
  3. Förderung der Mitgliedsfeuerwehren durch Informations- und Ausbildungsveranstaltungen.
  4. Unterstützung der Arbeit der Jugendfeuerwehren und des Feuerwehrmusikwesens.
  5. Betätigung an der Öffentlichkeitsarbeit, Brandschutzerziehung und -aufklärung.
  6. Pflege der Zusammenarbeit mit dem am Brandschutz interessierten Dienststellen und Einrichtungen sowie anderer Organisationen.
  7. schließt parteipolitische und religiöse
    Betätigungen aus.
  8. erkennt besondere Leistungen auf dem Gebiet des Brandschutzwesens an und zeichnet verdiente Personen aus.
  9. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des dritten Abschnittes der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung, ist selbstlos tätig, verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, verwendet Mittel des Verbandes nur für die satzungsgemäßen Zwecke und gibt seinen Mitgliedern keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes.
  10. darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zwecke des Verbandes fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigen.